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BVerwG, 11.12.1991 - 8 B 143.91 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.1991 - 12 A 10192/90
- BVerwG, 11.12.1991 - 8 B 143.91
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- BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 33.85
Kommunalabgaben - Wasserversorgungsbeitrag - Umsatzsteuer - Überwälzbarkeit
Auszug aus BVerwG, 11.12.1991 - 8 B 143.91
An der mit ihr geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO fehlt es schon deshalb, weil die von der Beschwerde aufgeworfene Frage (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 33.85 - (Buchholz 401.2 § 1 UStG Nr. 1 S. 1 ) bereits ausdrücklich ausgesprochen hat, nach Landesrecht zu beantworten ist und daher in dem von der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren in Ermangelung der Revisibilität (§ 137 Abs. 1 VwGO) nicht geklärt werden könnte.